Rechtsprechung
BGH, 04.01.1974 - VIII ZR 154/72 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei einer grundlosen Lösung vom Vertrag - Teilanfechtung eines einheitlichen Sukzessivlieferungsvertrages - Anforderungen an das Vorliegen einer wirksamen Anfechtungserklärung - Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung bei ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 143/70
Verjährung einer Schadensersatzforderung - Anwendbarkeit der Verjährungsfrist des …
Auszug aus BGH, 04.01.1974 - VIII ZR 154/72
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei Sukzessivlieferungsverträgen, weil sie in aller Regel auf eine längere Laufzeit abgeschlossen und von einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern getragen sind, eine Vertragspartei von der weiteren Durchführung des Vertrages Abstand nehmen und zurücktreten kann, wenn der andere Teil durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten den Zweck des Vertrages und seine reibungslose Durchführung ernsthaft gefährdet hat und damit dem Betroffenen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 = NJW 1972, 246 = LM BGB § 477 Nr. 15 mit weiteren Nachweisen).